BILDUNGSWERK CHORIN BILDUNGSURLAUB · GESUNDHEIT · RESILIENZ
Grundlagen

Bildungsurlaub verstehen und beantragen

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildung. Grundlage sind die Bildungsfreistellungs- und Weiterbildungsgesetze der Bundesländer.

Anspruch

Ein Recht auf Weiterbildung

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich für anerkannte Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Erfasst sind die berufliche, die politische und die gesundheitliche Weiterbildung. Die Seminare des Bildungswerks Chorin gehören zur gesundheitlichen Prävention.

Die Ansprüche sind in eigenen Landesgesetzen geregelt. Bezeichnung, Umfang und Fristen unterscheiden sich zwischen den Ländern. Zwei Bundesländer sehen bislang keinen gesetzlichen Anspruch vor.

Umfang
Fünf Tage je Jahr

In der Regel nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, je nach Land abweichend geregelt.

Entgelt
Wird fortgezahlt

Die Seminargebühr sowie Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden.

Anerkennung
Je Bundesland

Das Seminar muss im jeweiligen Land anerkannt sein. Die Bescheide sind unten aufgeführt.

Diese Darstellung gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Gesetz Ihres Bundeslandes.

Ablauf

In vier Schritten zur Freistellung

  1. Schritt 01

    Seminar und Termin wählen

    Sie wählen ein Seminar. Wir stellen Stoffverteilungsplan und, sobald er vorliegt, den Anerkennungsbescheid für Ihr Bundesland bereit.

  2. Schritt 02

    Antrag beim Arbeitgeber stellen

    Sie reichen den Antrag fristgerecht ein. Die Frist richtet sich nach dem Landesgesetz und beträgt meist mehrere Wochen vor Beginn.

  3. Schritt 03

    Unterlagen beifügen

    Seminarbeschreibung, Stoffverteilungsplan und Anerkennung belegen gegenüber dem Arbeitgeber, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

  4. Schritt 04

    Freistellung und Nachweis

    Nach Bestätigung nehmen Sie unter Fortzahlung des Entgelts teil. Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über den Zeitumfang.

Anerkennungen

Bescheide je Bundesland

Anerkennungen führen wir mit Bundesland und Aktenzeichen, sobald der Bescheid vorliegt. Für die unten genannten Länder ist die Anerkennung beantragt. Wir senden Ihnen den Bescheid unaufgefordert zu, sobald er da ist, damit Sie ihn Ihrem Antrag beim Arbeitgeber beilegen können.

Bundesland Rechtsgrundlage Aktenzeichen Gültig bis
BB Brandenburg Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz Beantragt —
BE Berlin Berliner Bildungszeitgesetz Beantragt —
MV Mecklenburg-Vorpommern Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Beantragt —
Fragen

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Landesgesetz.

Wie viele Tage stehen mir zu?

Üblich sind fünf Arbeitstage je Kalenderjahr. In einigen Ländern lassen sich die Ansprüche zweier Jahre zusammenlegen. Maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet.

Warum sind für dieses Seminar nur fünf Tage zu beantragen?

Das Seminar beginnt am Samstag um 15.00 Uhr und endet am Freitag um 10.00 Uhr. Samstag und Sonntag fallen auf das Wochenende. Als Freistellung sind daher nur die fünf Tage von Montag bis Freitag zu beantragen.

Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber stellt Sie unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei. Die Seminargebühr sowie Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst. Eine steuerliche Geltendmachung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie lange im Voraus muss der Antrag gestellt werden?

Die Frist unterscheidet sich je nach Bundesland und liegt häufig bei sechs Wochen vor Seminarbeginn. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach der Anmeldebestätigung einzureichen.

Kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Eine Ablehnung ist nur aus den im Landesgesetz genannten Gründen möglich, etwa bei entgegenstehenden betrieblichen Belangen. Die Ablehnung muss fristgerecht und begründet erfolgen.

Prüfung der Anerkennung für Ihr Bundesland

Wir teilen Ihnen mit, ob und unter welchem Aktenzeichen das Seminar in Ihrem Bundesland anerkannt ist.