Bildungsurlaub verstehen und beantragen
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildung. Grundlage sind die Bildungsfreistellungs- und Weiterbildungsgesetze der Bundesländer.
Ein Recht auf Weiterbildung
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich für anerkannte Bildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Erfasst sind die berufliche, die politische und die gesundheitliche Weiterbildung. Die Seminare des Bildungswerks Chorin gehören zur gesundheitlichen Prävention.
Die Ansprüche sind in eigenen Landesgesetzen geregelt. Bezeichnung, Umfang und Fristen unterscheiden sich zwischen den Ländern. Zwei Bundesländer sehen bislang keinen gesetzlichen Anspruch vor.
- Umfang
- Fünf Tage je Jahr
- Entgelt
- Wird fortgezahlt
- Anerkennung
- Je Bundesland
In der Regel nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, je nach Land abweichend geregelt.
Die Seminargebühr sowie Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden.
Das Seminar muss im jeweiligen Land anerkannt sein. Die Bescheide sind unten aufgeführt.
Diese Darstellung gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Gesetz Ihres Bundeslandes.
In vier Schritten zur Freistellung
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Schritt 01
Seminar und Termin wählen
Sie wählen ein Seminar. Wir stellen Stoffverteilungsplan und, sobald er vorliegt, den Anerkennungsbescheid für Ihr Bundesland bereit.
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Schritt 02
Antrag beim Arbeitgeber stellen
Sie reichen den Antrag fristgerecht ein. Die Frist richtet sich nach dem Landesgesetz und beträgt meist mehrere Wochen vor Beginn.
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Schritt 03
Unterlagen beifügen
Seminarbeschreibung, Stoffverteilungsplan und Anerkennung belegen gegenüber dem Arbeitgeber, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Schritt 04
Freistellung und Nachweis
Nach Bestätigung nehmen Sie unter Fortzahlung des Entgelts teil. Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über den Zeitumfang.
Bescheide je Bundesland
Anerkennungen führen wir mit Bundesland und Aktenzeichen, sobald der Bescheid vorliegt. Für die unten genannten Länder ist die Anerkennung beantragt. Wir senden Ihnen den Bescheid unaufgefordert zu, sobald er da ist, damit Sie ihn Ihrem Antrag beim Arbeitgeber beilegen können.
| Bundesland | Rechtsgrundlage | Aktenzeichen | Gültig bis |
|---|---|---|---|
| BB Brandenburg | Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz | Beantragt | — |
| BE Berlin | Berliner Bildungszeitgesetz | Beantragt | — |
| MV Mecklenburg-Vorpommern | Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern | Beantragt | — |
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Landesgesetz.
Wie viele Tage stehen mir zu?
Üblich sind fünf Arbeitstage je Kalenderjahr. In einigen Ländern lassen sich die Ansprüche zweier Jahre zusammenlegen. Maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, in dem sich der Arbeitsplatz befindet.
Warum sind für dieses Seminar nur fünf Tage zu beantragen?
Das Seminar beginnt am Samstag um 15.00 Uhr und endet am Freitag um 10.00 Uhr. Samstag und Sonntag fallen auf das Wochenende. Als Freistellung sind daher nur die fünf Tage von Montag bis Freitag zu beantragen.
Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber stellt Sie unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei. Die Seminargebühr sowie Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden selbst. Eine steuerliche Geltendmachung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie lange im Voraus muss der Antrag gestellt werden?
Die Frist unterscheidet sich je nach Bundesland und liegt häufig bei sechs Wochen vor Seminarbeginn. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach der Anmeldebestätigung einzureichen.
Kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?
Eine Ablehnung ist nur aus den im Landesgesetz genannten Gründen möglich, etwa bei entgegenstehenden betrieblichen Belangen. Die Ablehnung muss fristgerecht und begründet erfolgen.
Prüfung der Anerkennung für Ihr Bundesland
Wir teilen Ihnen mit, ob und unter welchem Aktenzeichen das Seminar in Ihrem Bundesland anerkannt ist.